Kosten für eine
24-Stunden-Pflege
Bei der Vertrauenspflege24 erhalten Sie ein individuelles Preisangebot und eine Beratung zu Fördermöglichkeiten – für eine bezahlbare und nachhaltige 24-Stunden-Pflege.
individuell und maßgeschneidert
Kosten der Vertrauenspflege24
Die Kosten für eine Betreuungskraft aus Polen hängen von verschiedenen individuellen Faktoren ab.
Dazu zählen unter Anderem:
Da jede Pflegesituation einzigartig ist, erstellen wir kein Pauschalangebot, sondern ein maßgeschneidertes unverbindliches Angebot, welches genau auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt ist.
Um Ihnen ein konkretes Angebot erstellen zu können, bitten wir Sie das Kontaktformular zu nutzen oder in einer E-Mail Ihre Situation so gut es geht zu beschreiben. Anschließend melden wir uns zeitnah mit einem individuellen Vorschlag – transparent, fair und ohne versteckte Kosten.
1.
Der Pflege- und Betreuungsbedarf der zu betreuenden Person
3.
Den Aufgaben der Betreuungskraft (z.B. Grünpflege, Demenzbetreuung, Mobilitätshilfe, Haushaltsführung uvm.)
2.
Den gewünschten Sprachkenntnissen der Betreuungskraft
4.
Betreuungsdauer und Einsatzzeit
für Ihre 24-Stunden-Pflege
Förderungen & Zuschüsse
Die häusliche Betreuung stellt eine förderfähige Alternative zum Pflegeheim dar – Zuschüsse können sowohl bei der Pflegekasse als auch beim Finanzamt beantragt werden. Als Kunde der 24-Stunden-Pflege beraten wir Sie gern zu den verschiedenen staatlichen Fördermöglichkeiten.
Pflegegeld
Pflegegeld für häusliche Pflege (§ 37 SGB XI)
Das Pflegegeld kann in Anspruch genommen werden, wenn Angehörige oder Ehrenamtliche die Pflege übernehmen. Das Pflegegeld kann auch mit ambulanten Pflegesachleistungen kombiniert werden.
Das Pflegegeld kann, je nach Pflegegrad, bis zu 990€ betragen.
Pflegehilfsmittel
Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel (§ 40 SGB XI)
Pflegegrad 1-5 42 Euro monatlich
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 bis 5 haben Anspruch auf bis zu 42 Euro monatlich für zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel gemäß § 40 SGB XI. Dazu zählen zum Beispiel Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen oder Mundschutz.
Steuerförderung
Außergewöhnliche Belastung (§ 33 EStG) / haushaltsnahe Dienstleistungen (§ 35a EStG).
Es können bis zu 20% der gesamten, anfallenden Kosten (bis max. 4.000 € jährlich), steuerlich geltend gemacht werden. Dies entspricht ca. 333 € monatlich.
Für eine individuelle Beratung im Einzelfall kontaktieren Sie bitte Ihren Steuerberater.
Entlastungsbudget
Ab dem 1. Juli 2025 haben pflegebedürftige Personen, die von Angehörigen betreut werden, Anspruch auf ein neues Entlastungsbudget von bis zu 3.539 Euro pro Jahr. Dieses kann flexibel für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege genutzt werden – die bisherige Trennung der beiden Leistungen entfällt damit. Voraussetzung für die Inanspruchnahme ist mindestens Pflegegrad 2. Eine Vorpflegezeit von sechs Monaten ist künftig nicht mehr erforderlich.
Zuschüsse Wohnumfeld
Förderung zur Verbesserung des Wohnumfeldes (§ 40 SGB IX)
Pflegekassen gewähren bis zu 4.180 Euro Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen – ohne Eigenanteil. Nicht genutzte Mittel können für weitere Anpassungen verwendet werden. Bei Pflegegradänderung gilt jede neue Maßnahme als eigenständiger Antrag. Der Zuschuss sollte vor Beginn mit einem Kostenvoranschlag bei der Pflegekasse beantragt werden; ggf. erfolgt eine Prüfung durch den Medizinischen Dienst.
Fragen zur Finanzierung einer
24-Stunden-Pflege
Die Kosten einer 24-Stunden-Pflege setzen sich aus mehreren Bestandteilen zusammen. Der größte Anteil entfällt auf das Gehalt der polnischen Pflegekraft, zuzüglich Sozialabgaben und Steuern. Weitere Kosten entstehen für die Verwaltung und Organisation des polnischen Personaldienstleisters sowie für unsere Vermittlungsleistung, die pauschal von der polnischen Agentur vergütet wird.“
Der Preisunterschied zwischen einer 24-Stunden-Pflege aus Polen und deutschem Betreuungspersonal ist enorm. Während es in Deutschland nahezu ausschließlich ein Modell mit Drei-Schicht-Betrieb gibt, ist eine 24-Stunden-Pflegekraft aus Polen in der Regel die einzige Betreuungsperson, die über den Tag verteilt tätig ist. Das deutsche Drei-Schicht-Modell findet daher in der Regel nur bei schwerst erkrankten Intensivpatienten (bspw. Komapatienten) Anwendung. Die Kosten hierfür beginnen deutlich über 10.000 Euro monatlich.
Für die Berechnung der Kosten für eine 24-Stunden-Pflege ist eine Vielzahl an Faktoren ausschlaggebend. Am wichtigsten sind die Anforderungen an die Betreuungskraft, was Sprachkenntnisse, Führerschein und andere Eigenschaften angeht. Daneben ist auch die individuelle Gehaltsvorstellung der 24-Stunden-Pflegekraft ein wichtiger Faktor.
Zusätzlich spielt auch die Betreuungssituation und die damit verbundenen Aufgaben eine große Rolle. Zum Beispiel ist die Betreuung einer Person mit Pflegegrad 5 im Regelfall deutlich aufwendiger, als die Untersützung für eine Person mit Pflegegrad 2.
Die Kosten für Ihre 24-Stunden-Pflege werden jeweils taggenau berechnet und am Ende des jeweiligen Monats in Rechnung gestellt. An- und Abreise-Tage werden jeweils mit 50% des Tages-Preises berechnet.
Für die Hin- und Rückreise einer 24-Stunden-Betreuungskraft fallen unterschiedliche Preise an, abhängig von zu fahrenden Kilometern.